Ist es möglich, für Frieden in der Ukraine zu demonstrieren, ohne die Erwähnung der NATO?
Dazu Jaques Baud (der nicht gerade als ‚irgendwer‘ bezeichnet werden kann)* in seinem sehr lesenswerten Interview in Zeitgeschehen im Focus:
Kommen wir auf die militärische Intervention Russlands in der Ukraine zu sprechen. Sie bestätigten den Völkerrechtsbruch.
Ja, es ist ein eindeutiger Verstoss gegen Artikel 2(4) der Uno-Charta, der einen militärischen Angriff auf ein anderes Land untersagt. Nur unter Kapitel VII ist es dem Sicherheitsrat erlaubt, einen militärischen Angriff völkerrechtlich zu legitimieren. Insofern ist das Vorgehen Russlands ein Völkerrechtsbruch. Aber – und das darf man nicht einfach unter den Tisch kehren – die Nato als Militärbündnis, das seine ursprüngliche Intention, nämlich als reines Verteidigungsbündnis zu fungieren, spätestens 1999 verlassen hat, kreist Russland immer weiter ein.
Gibt es dazu eine völkerrechtliche Bestimmung? Weiterlesen