Die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), hat die Aufgabe, den Wettbewerb in sogenannten Netzmärkten aufrecht zu erhalten. Nach dem Willen des EuGH muss diese Behörde nun deutlich unabhängiger werden.
Mit seinem Anfang September 2021 verkündeten Urteil 718/18 gab der Gerichtshof der Klage der Europäischen Kommission, die Deutschland wegen Verstoßes gegen das Europarecht in vier Punkten gerügt hatte, in vollem Umfang recht:
Deutschland habe nicht für die vollständige vertikale Entflechtung des Energiesektors gesorgt (Rüge 1), die Unabhängigkeit der Mitarbeiter der Bundesnetzagentur sei nicht ausreichend gewährleistet (Rügen 2 und 3), und das Wirtschaftsministerium mische sich vor allem durch zu konkrete Preisvorgaben für die Netzentgelte in unzulässiger Weise in die Entscheidungsbefugnisse der Behörde ein (Rüge 4). Weiterlesen