CO2-freie Fabrik: Die Herren meinen es ernst

Heute erschien bei Makroskop mein Artikel über die Fachtagung CO2-frei Fabrik, an der ich als Pressevertreterin teilnahm. Ausschnitte:

„Kann Kapitalismus Klimaschutz? Die auf der Fachkonferenz „Die CO2-freie Fabrik“ vorgestellten Strategien und technischen Optionen beeindrucken – und erwecken den Eindruck, dass eine Klimaneutralität bis 2050 möglich ist.

„Achtung, Klimakleber: Der Kapitalismus rettet die Welt.“ Mit diesen provokanten Worten begann die Fachkonferenz „Die CO2-freie Fabrik“, die vom 20. bis 21. Juni in Wetzlar tagte. Wie diese umzusetzen sei, darüber sinnierten die Großen und die Kleinen gemeinsam: multinationale Konzerne, kleine Startups und mittelständische, vorwiegend familiengeführte Unternehmen. 21 Vorträge, eine Betriebsbesichtigung und etliche Gespräche später war klar: die versammelten (fast ausschließlich männlichen) Vertreter meinen es ernst; um im Konferenz-Jargon zu bleiben, they mean business …“

So einfach ist es natürlich nicht, es gibt jede Menge …

„Widersprüche und Zielkonflikte

Trotzdem verträgt sich das Motiv der Gewinnerzielung nicht so einfach mit der „Rettung der Welt“, die Transformation erfolgt im Spannungsfeld vielfacher Widersprüche, wie Marxisten es ausdrücken würden. In der Sprache der Betriebswirte: Zielkonflikte. Auch davon wissen die bei der Konferenz anwesenden Fachleute ein Lied zu singen.

Nicht nur, dass Wachstum CO2- Einsparungen neutralisieren kann …“

Hier der gesamte Artikel: 230705 Die Herren meinen es ernst

Technokraten und Verwaltungsgerichte als Wächter der Klimapolitik?

Die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), hat die Aufgabe, den Wettbewerb in sogenannten Netzmärkten aufrecht zu erhalten. Nach dem Willen des EuGH muss diese Behörde nun deutlich unabhängiger werden.

Mit seinem Anfang September 2021 verkündeten Urteil 718/18 gab der Gerichtshof der Klage der Europäischen Kommission, die Deutschland wegen Verstoßes gegen das Europarecht in vier Punkten gerügt hatte, in vollem Umfang recht:
Deutschland habe nicht für die vollständige vertikale Entflechtung des Energiesektors gesorgt (Rüge 1), die Unabhängigkeit der Mitarbeiter der Bundesnetzagentur sei nicht ausreichend gewährleistet (Rügen 2 und 3), und das Wirtschaftsministerium mische sich vor allem durch zu konkrete Preisvorgaben für die Netzentgelte in unzulässiger Weise in die Entscheidungsbefugnisse der Behörde ein (Rüge 4). Weiterlesen