Technokraten und Verwaltungsgerichte als Wächter der Klimapolitik?

Die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), hat die Aufgabe, den Wettbewerb in sogenannten Netzmärkten aufrecht zu erhalten. Nach dem Willen des EuGH muss diese Behörde nun deutlich unabhängiger werden.

Mit seinem Anfang September 2021 verkündeten Urteil 718/18 gab der Gerichtshof der Klage der Europäischen Kommission, die Deutschland wegen Verstoßes gegen das Europarecht in vier Punkten gerügt hatte, in vollem Umfang recht:
Deutschland habe nicht für die vollständige vertikale Entflechtung des Energiesektors gesorgt (Rüge 1), die Unabhängigkeit der Mitarbeiter der Bundesnetzagentur sei nicht ausreichend gewährleistet (Rügen 2 und 3), und das Wirtschaftsministerium mische sich vor allem durch zu konkrete Preisvorgaben für die Netzentgelte in unzulässiger Weise in die Entscheidungsbefugnisse der Behörde ein (Rüge 4).

Das Urteil hat weitreichende Folgen für den deutschen Energiemarkt: Direkt betroffen sind vor allem die Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen (Was dürfen die Netzbetreiber den Kunden für ihre Leistungen berechnen?), die Strom- und Gasnetzzugangsverordnungen (Wer darf unter welchen Bedingungen wieviel Energie in das Netz einspeisen?), sowie die Anreizregulierungsverordnung (Welche materiellen und sonstigen Anreize bekommen die Energieproduzenten, um Strom aus bestimmten Quellen zu produzieren bzw. als Ausgleichsreserve bereitzuhalten?).

In vielen Medien war zu lesen, dass der EuGH im Interesse der Verbraucher nun erfolgreich den Einfluss der Energielobby beschnitten habe.
Deutlicher wird EIKE, eine Lobby-Organisation von Personen, die den menschengemachten Klimawandel bestreiten und gegen die Energiewende mobil machen: Nun endlich könne sich der Verbraucher über günstigere Strompreise freuen, unter anderem, weil nun der Einspeisevorrang für Wind- und Solarstrom fallen und günstiger Atomstrom aus Frankreich importiert werden könne. Auch die kostspielige Vorhaltung von ausgedienten und unwirtschaftlichen Kohlekraftwerken als Reserve für Dunkelflauten könne so entfallen.

Hier der vollständige Artikel, der am 14.9. bei Makroskop erschien:56666810_eugh-urteil-klimaschutz-als-wettbewerb

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