Aller Rechte beraubt

Leseempfehlung: Aller Rechte beraubt. Mit außergerichtlichen Sanktionen zum autoritären Staat von Hannes Hofbauer

Von Ulrike Simon

Zumindest denjenigen von uns, die in einem protestantischen Umkreis aufwuchsen, steht seit dem Geschichts- oder Religionsunterricht ein eindrucksvolles Bild vor Augen: Martin Luther, mit der Reichsacht belegt, ein Vogelfreier ohne Rechte, der straflos getötet werden kann, erklärt vor dem Kaiser und den um ihn versammelten Mächtigen des Reichstags: „Hier stehe ich und kann nicht anders.“

Allen Befürchtungen zum Trotz ging die Geschichte für Martin Luther gut aus. Er hatte starke Beschützer. Heute scheint das anders zu sein. Moment mal? Heute?! Dazu kommt Hannes Hofbauer in seinem kürzlich beim Promedia Verlag erschienen lesenswerten Buch Aller Rechte beraubt. Mit außergerichtlichen Sanktionen zum autoritären Staat erst später. Zunächst erinnert er in einer geschichtlichen Replik im ersten Kapitel, dass es schon seit mehr als 2000 Jahren (vermutlich noch länger) ein übliches Procedere ist, politisch bzw. ideologisch Andersdenkende zu ächten, ihnen die Bürgerrechte zu entziehen, sie ihres Vermögens zu berauben, sie auszubürgern bzw. zum Verlassen des Landes zu zwingen und nicht selten zur Tötung freizugeben.

Die lange Geschichte des Entzugs der Bürgerrechte

Dieses Schicksal ereilte beispielsweise den bekannten Römer Marcus Tullius Cicero, der wegen seiner Opposition zum Wandel der römischen Republik zu einem Kaiserreich und seinem Eintreten für die freie Rede vom späteren Kaiser Augustus auf eine Proskriptionsliste gesetzt und dann 47 v. Chr. auf der Flucht ermordet wurde.

Im Mittelalter kamen nicht selten Kirchenbann und Reichsacht zum Einsatz. Mit dem Aufkommen von Nationalstaaten waren dann Ausbürgerungen von Einzelpersonen oder ganzen Personengruppen üblich. Und sowohl, die Nazis als auch die Sowjets bedienten sich dieses Mittels.

Nach 1945 war die Praxis im Westen so gut wie unbekannt (Ausnahmen, wie der Schriftsteller Peter Paul Zahl bestätigen die Regel); in Osteuropa und während der griechischen Militärdiktatur wurden häufig im Exil lebende Dissidenten an der Rückkehr in die Heimat gehindert und ihr Vermögen eingezogen; später wurden auch im Lande lebende Regimekritiker ausgebürgert. Der bekannteste ist wohl der Sänger und Liedermacher Wolf Biermann, der nach einem Konzert in Westdeutschland 1976 nicht mehr in die DDR zurückkehren durfte. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion traf es dann massenweise russisch-stämmige Menschen, die in den Nachfolgestaaten, insbesondere dem Baltikum, entrechtet und vertrieben wurden.

Kampf gegen den Terror: Die Sanktionsmaschine wird in Gang gesetzt

Der größte Teil des Buches ist der „Sanktionsmaschine“ der USA, Europas und der UN gegen einzelne Bürger und Organisationen gewidmet, die im 21. Jahrhundert die Praxis der Ächtung und Ausbürgerung ablöste, aber durchaus ähnliche Züge aufweist. Hofbauer beschreibt, wie diese mit den Sanktionslisten nach den Terroranschlägen am 9. September 2001 auf das World Trade Center auf der Basis von Präsident Bushs Executive Order 13224 in Gang gesetzt wurde. Brüssel zog nach. Der UN-Sicherheitsrat ebenfalls.

Dass die gleiche Art von Maßnahmen, die bisher als Ausdruck von Despotismus galten, nun mit dem neuen Ausdruck „Sanktionen“ belegt wurden, mag teilweise Hofbauers am Buchende gestellte Frage beantworten, warum diese – auch heute noch – in der westlichen Öffentlichkeit nicht nur hingenommen, sondern vielfach unterstützt werden. Vermutlich hat jedoch vor allem die Angst vor weiteren Terroranschlägen ein grundsätzliches Umdenken bewirkt: Sanktionsmaßnahmen wurden von nun an nicht mehr als Ausdruck autoritärer Willkür, sondern als willkommener Schutz wahrgenommen. Problematische Auswirkungen hatten sie trotzdem, und haben sie noch immer, nicht nur in den sanktionierten Staaten, wo sie Millionen zivile Opfer kosteten. Wie Hofbauer darlegt, dient zum Beispiel in Deutschland die Terrorlistung der palästinensischen HAMAS vielfach als Grundlage zur Strafverfolgung derjenigen, die sich israelkritisch mit dem Schicksal der Palästinenser auseinandersetzen.

Zudem gibt Hofbauer zu bedenken, dass „des einen Terrorist des anderen Freiheitskämpfer“ ist. Ausgerechnet der Erz-Neokon Robert Kagan gab ihm da übrigens in einem kürzlich in der Zeitschrift The Atlantic erschienenen Artikel recht. Unter dem Titel America Is Now a Rogue Superpower schreibt er:

„Selbst die terroristische Bedrohung aus dieser Region war eine Folge des amerikanischen Engagements, nicht dessen Ursache. Hätten sich die Vereinigten Staaten seit den 1940er Jahren nicht tiefgreifend und konsequent in der muslimischen Welt engagiert, hätten islamistische Militante kaum Interesse daran, eine Nation anzugreifen, die 5.000 Meilen und zwei Ozeane entfernt liegt. […] Der sicherste Weg, islamistische Terroranschläge zu vermeiden, wäre gewesen, sich zurückzuziehen.“

 

Der Ukraine-Konflikt: Eine neue Sanktionsrunde wird eingeläutet

Eine neue Sanktionsrunde wurde 2014 mit dem Ukraine-Konflikt eingeläutet.Überraschenderweise war der ukrainische Präsident Wiktor Janokowitsch der im Zuge der Maidan-Ereignisse zur Flucht gezwungen wurde, der Erste auf der neuen Sanktionsliste der EU – wegen Misswirtschaft und Veruntreuung von Staatsgeldern. Das sich die EU um einen korrupten Politiker in einem Land kümmert, das nicht einmal EU-Mitglied ist; erscheint zunächst überraschend. Hat die EU nicht genügend eigene korrupte Beamte? Und schließlich gilt ja allgemein das Fehlverhalten von Putins Russland als Anlass für die Sanktionen: die (umstritten völkerrechtswidrige) Annektion der Krim und die Unterstützung der Rebellen im Donbass. Hofbauer gemäß spricht vieles dafür, dass hier ein Politiker auf der Basis der im Rahmen der gemeinsamen Außenpolitik der EU erlassenen Verordnung für „restriktive Maßnahmen […] angesichts der Lage in der Ukraine“ für eine Politik „abgestraft“ wurde, die nicht ins EU-Konzept passte.

Im Jahre 2023 sprach sich der UN Menschenrechtsrat für die Abschaffung der EU-Sanktionen aus. Die Mehrheit der Mitglieder folgte der Rechtsauffassung, dass ohne Beschluss des UN-Sicherheitsrates verhängte Sanktionen völkerrechtswidrig sind. Das konnte jedoch nichts daran ändern, dass tausende Menschen ohne Gerichtsurteil, ohne Verteidigung und ohne Anhörung, ins Fadenkreuz gerieten und nicht selten ihr Vermögen und sogar ihre Existenzgrundlage verloren, vornehmlich aber nicht ausschließlich Russen und Ukrainer. Aber nicht nur die inzwischen 2700 Personen und Institutionen auf der EU-Sanktionsliste sind betroffen. Auch die USA ergänzte ihre Terrorabwehr-Sanktionen um entsprechende Maßnahmen in Bezug auf den Ukraine-Konflikt.

 

Kampf gegen die russische Gefahr

Mit dem Einmarsch Russlands in der Ukraine 1922 wuchsen auch die Sanktionslisten, die in der EU alle halbe Jahr verlängert bzw. ergänzt werden, was nicht immer unumstritten ist. Vermögen russischer Oligarchen (und der russischen Zentralbank) wurden beschlagnahmt, Kultureinrichtungen zur Schließung gezwungen und Kulturschaffende, die sich weigerten, sich von Putin zu distanzieren, konnten nicht mehr im Westen auftreten. Hier geht es nicht mehr nur um die Bestrafung völkerrechtswidrigen Verhaltens und die Verhinderung künftiger russischer Aktionsakte, die zum Beispiel der estnische Sicherheitsexperte Erkki Koort befürchtet. (Im Gegensatz dazu stellte übrigens die amerikanische Geheimdienstchefin Tulsi Gabbard erst im Dezember 2025 fest, dass die Geheimdienste keine Anhaltspunkte für geplante russische Angriffe auf Europa haben.) Bei den jüngsten Sanktionen geht es in erster Linie darum, zu verhindern, dass die russische Seite in irgendeiner Form im Westen zu Wort kommt. Russische Sender wurden abgeschaltet. Nicht nur russische Politiker, sondern auch Mitglieder des wohl bekanntesten russischen Thinktanks Waldai Klub sollen hierzulande nicht mehr gehört werden. Diese und andere Fälle sowie deren Implikationen schildert Hofbauer ausführlich und detailliert. Die russischen Gegenmaßnahmen ebenfalls.

Die eigenen Bürger werden zu Vogelfreien

Über mehrere besonders brisante Fälle berichtet Hofbauer in den letzten Kapiteln seines Buches: Nachdem es in der Vergangenheit besonders Bürger traf, die außerhalb der EU leben, wurden 2025 erstmals mit den deutschen Journalisten Alina Lipp, Thomas Röper und Hüseyin Doğru sowie mehreren Schweizern, unter anderen dem in Brüssel lebenden Autor Jacques Baud, die eigenen Bürger bzw. enge Verbündete getroffen. Besonders schwierig ist die Situation für Jacques Baud und Hüseyin Doğru. Ersterer war lange Zeit ein gefragter Experte mit langjährigen Erfahrungen als UN-Mitarbeiter und NATO-Berater in der Ukraine, der unter anderem zum Ukraine-Konflikt mehrere wissenschaftlich fundierte Bücher veröffentlichte. Nun kann er seinen Wohnort Brüssel nicht verlassen und nicht auf seine Konten zugreifen. Als Schweizer Bürger bekommt er jedoch – zögerliche – Unterstützung von den dortigen Behörden. Noch prekärer ist inzwischen die Lage des Familienvaters Doğru: Vor kurzem wurden zusätzlich zu seinen eigenen auch die Konten seiner Frau gesperrt mit der Begründung, sie habe ihn – verbotenerweise – unterstützt.1 Die Familie kann nun die Miete nicht bezahlen und ihre Kinder nicht ernähren. Die Eltern müssen deswegen befürchten, dass ihre drei kleinen Kinder wegen Kindeswohlgefährdung vom Jugendamt in Obhut genommen werden.

Hofbauers Schilderung zufolge würden in beiden Fällen die Begründungen für die Aufnahme auf die Sanktionsliste wohl keiner gerichtlichen Untersuchung standhalten. Das Problem: Es gab, wie bei allen Sanktionen, im Vorfeld keine Anhörung, keine Verhandlung und keine Möglichkeit, sich zu verteidigen. Unter anderem deswegen befindet ein von den BSW-Abgeordneten im Europaparlament Ruth Firmenich und Michael von Schulenburg in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten die Sanktionen eindeutig als rechtswidrig. Und der von dem Sprecher der Bundesregierung (der sich im Übrigen ausdrücklich hinter die EU-Sanktionen stellte) empfohlene Klageweg beim Europäischen Gerichtshof ist schon in einigen Fällen (z.B. bei dem schon erwähnten Wiktor Janukowitsch) zur teuren Farce geraten: Das Gericht verfügte die Aufhebung der Sanktionen, inzwischen wurde der Betroffene erneut auf die Sanktionsliste gesetzt usw. usw.

Lesen Sie auch: EU-Sanktionen gegen Baud und Doğru: Willkür im Rechtsmantel

Rechtlos und allein gelassen

Doğru kann bisher auch nicht mit der Unterstützung der einschlägigen NGOs, seiner Gewerkschaft oder des Journalistenverbandes rechnen. Im Gegenteil: Er hat sogar Anhaltspunkte dafür, dass Journalistenkollegen dazu beigetragen haben, ihn in dieser schwierigen Lage zu bringen. Auch die europapolitische Sprecherin der Partei die Linke hält die „Sanktionen gegen von Russland finanzierte und gestützte Propagandisten in der EU“ für „Instrumente einer wehrhaften und handlungsfähigen Demokratie“. Nur – weder Baud noch Doğru wurden von Russland finanziert, auch wenn das beiden unterstellt wird. Doğru ist zudem dezidierter Kritiker der aus seiner Sicht imperialistischen Politik Russlands.

Die Doppelmoral ist offensichtlich: Denn wann wurden US-Bürger jemals für völkerrechtswidrige Angriffskriege bestraft, korrupte westliche Oligarchen enteignet oder ein amerikanischer Präsident, der offen Kriegsverbrechen ankündigt, sanktioniert? Das scheint aber in der öffentlichen Debatte keine Rolle zu spielen. Auch Martin Luther hätte damit wohl keine Probleme gehabt. Ihm ging es immer um den „rechten Glauben“, nicht um grundlegende Bürgerrechte. Für den Umgang mit bekehrungsunwilligen Juden empfahl er in drastischen Worten die gleiche und härtere Behandlung als die, die ihm selbst zuteil wurde.

Die Angst vor dem autoritären Staat führt geradewegs dorthin

Auch im von Hofbauer als „selektives Kriegsrecht“ bezeichneten EU-Sanktionsregime, scheint es um den „rechten Glauben“ zu gehen: die umfassende Abwehr des autoritären Staates Russland, der nach Ansicht der Bundesregierung „auf absehbare Zeit die größte Bedrohung für Frieden und Sicherheit im euroatlantischen Raum“ ist: Auf allen Ebenen: militärisch, wirtschaftlich und ideologisch. Denn über die Verbreitung von Propaganda und Fake News untergrabe das Regime unsere Freiheit und trage zur Spaltung unserer Gesellschaft bei, wie in den Sanktionsbegründungen zu lesen steht.

Im Kampf gegen „autoritäre Akteure“, die „unsere Interessen, Werte und demokratische Lebensweise“ infrage stellen, werden grundlegende demokratische Prinzipien missachtet. Das erinnert an George Orwells Roman Farm der Tiere. Nach dem Umsturz wurde es zur größten Angst der Tiere, dass Farmer Jones zurückkommen könnte. Sie akzeptieren deswegen eine Einschränkung ihrer erkämpften Rechte nach der anderen. Am Ende beobachten sie durchs Fenster wie ihre Anführer, die Schweine, mit den benachbarten Farmern feiern:

„Die Tiere draußen blickten von den Schweinen zu den Menschen, von den Menschen zu den Schweinen und von den Schweinen wieder zu den Menschen; doch war es bereits unmöglich sie voneinander zu unterscheiden.“

Noch ist es nicht ganz soweit. Sich zu informieren, ist der erste Schritt, um gegenzusteuern. Dafür sei Hannes Hofbauers Buch wärmstens empfohlen.

1Diese Maßnahme wurde inzwischen von einem Gericht außer Kraft gesetzt.

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