Die Kafkaeske Situation, in der sich der Schweizer Jacques Baud, der Deutsche Hüseyn Dogru und andere Journalisten aus heiterem Himmel wiederfanden, auf welchen rechtlichen Grundlagen die gegen diese Personen beiden verhängten EU-Sanktionen beruhen und was das für uns alle bedeutet.
Davon handelt mein Artikel „Willkür im Rechtsmantel„, der heute bei Makroskop erschien.
us sagt:
Ich lag mit meinem Artikel fast richtig, aber nicht vollständig. Hier vollzieht Petra Erler nach, wie es zu dem Sanktionsbeschluss gegen Baud kam: die Kommission war offensichtlich in diesem Fall kaum beteiligt. Der Verlauf war vielmehr so:
Am 5. August 2024, mitten in der Brüsseler Sommerpause, wurde im Rat ein Dokument (8741/24) namens des damaligen Hohen Vertreters Josep Borrell erstellt. Am 16. August 24 wurde es den Mitgliedstaaten übermittelt, zwecks Befassung in der Relexgruppe (Ratsarbeitsgruppe: „Gruppe der Referenten für Außenbeziehungen“) am 5.9. 2024. Der Titel:
„Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an den Rat für einen Beschluss (GASP) 2024/… des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Handlungen Russlands“. Auf Basis dieses von Beamten erarbeiteten Dokuments wurde dann eine Beschlussvorlage erstellt und ohne Diskussion im EU-Finanzministerrat durchgewinkt.
Dazu wurde in der FR Die europapolitische Sprecherin der Linken wie folgt zitiert: